Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Verbindliche Bedingungen für die Teilnahme am CEO Reality Mentoring-Programm.
Vertragspartner
Dover, DE 19901
Vereinigte Staaten
Im Folgenden bezeichnet als "Anbieter" oder "wir".
Inhaltsverzeichnis
Klare Regeln.
Klare Verantwortung.
Geltungsbereich & Begriffsbestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Nuvetra Inc. und seinen Kunden über die Teilnahme am Mentoring-Programm CEO Reality sowie über alle damit verbundenen Zusatzleistungen.
1.2 Vorrang dieser AGB
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden – auch bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Begriffsbestimmungen
- "Programm": das CEO Reality Mentoring-Programm in seiner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- "Kunde": der Unternehmer, Selbstständige oder juristische Person, der mit dem Anbieter einen Vertrag über die Teilnahme am Programm abschließt.
- "Mentor": ein vom Anbieter benannter Coach, der die Inhalte des Programms vermittelt.
- "Sitzung": ein einzelner 1-auf-1-Termin im Rahmen des Programms.
1.4 Adressatenkreis
Sämtliche Leistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbracht. Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen.
Vertragsgegenstand
2.1 Beschreibung
Das CEO Reality Programm ist ein privates 1-auf-1 Mentoring-Programm für Unternehmer, in der Regel mit einer Laufzeit von 120 Tagen, gegliedert in vier aufeinander aufbauende Phasen. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Vermittlung von Methoden, Frameworks und unternehmerischer Klarheit zur Steuerung des eigenen Unternehmens.
2.2 Dienstvertrag
Der Vertrag wird als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB geschlossen. Der Anbieter schuldet das fachgerechte Erbringen der vereinbarten Mentoring-Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Keine Erfolgsgarantie
Der Erfolg einer Teilnahme hängt maßgeblich von der Mitwirkung, Disziplin, Erfahrung und unternehmerischen Realität des Kunden ab. Der Anbieter sichert ausdrücklich keinen Umsatz-, Gewinn- oder Wachstumserfolg zu. Bezugnahmen auf Ergebnisse anderer Teilnehmer stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Bewerbung & Vertragsschluss
3.1 Bewerbungsverfahren
Die Teilnahme am Programm setzt eine erfolgreiche Bewerbung voraus. Der Interessent gibt im Rahmen des mehrstufigen Online-Formulars ("Realitätscheck") Angaben zu Person, Unternehmen und unternehmerischer Ausgangslage ab und vereinbart einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
3.2 Angebot
Sämtliche Darstellungen auf der Website, in Werbeanzeigen oder in Inhalten Dritter stellen keine bindenden Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bewerbung (invitatio ad offerendum). Ein verbindliches Angebot wird ausschließlich nach dem Erstgespräch in Textform durch den Anbieter unterbreitet.
3.3 Annahme & Zustandekommen
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das in Textform übermittelte Angebot des Anbieters in Textform (z. B. per E-Mail oder via Vertrags-Tool) annimmt. Maßgeblich ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Anbieter.
3.4 Auswahlrecht
Der Anbieter behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in das Programm.
Umfang der Leistungen
4.1 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Vertragsbestätigung. Dazu können insbesondere zählen:
- 1-auf-1 Sitzungen mit den jeweiligen Mentoren (per Videocall oder Telefon)
- Schriftliche Materialien, Frameworks, Checklisten, Templates
- Zugang zu einer Programm-Plattform bzw. einem geschlossenen Mitgliederbereich
- Reaktion auf Nachrichten in einem definierten Kommunikationskanal innerhalb angemessener Zeit
- Begleitende Aufgaben und Reflexionsanstöße zwischen den Sitzungen
4.2 Form der Leistungserbringung
Die Leistungen werden grundsätzlich digital erbracht. Ein Anspruch auf Präsenztermine besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
4.3 Einsatz von Subunternehmern
Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen qualifizierter Mitarbeiter, Mentoren oder Subunternehmer zu bedienen.
4.4 Leistungsänderungen
Der Anbieter behält sich vor, Inhalte, Module, Plattformen und Kommunikationskanäle des Programms anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der wesentliche Charakter des Programms gewahrt bleibt.
Vergütung & Zahlung
5.1 Höhe der Vergütung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Bei grenzüberschreitenden Leistungen kommen die jeweils einschlägigen umsatzsteuerlichen Regelungen zur Anwendung (insb. Reverse-Charge gemäß § 13b UStG).
5.2 Fälligkeit
Die Vergütung ist – sofern nicht ausdrücklich Ratenzahlung vereinbart wurde – mit Vertragsschluss in voller Höhe fällig. Bei vereinbarter Ratenzahlung bleiben alle weiteren Raten unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen fällig.
5.3 Zahlungsmethoden
Zulässige Zahlungsmethoden werden im Angebot benannt. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung oder über etablierte Zahlungsdienstleister.
5.4 Verzug
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen.
5.5 Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Mitwirkung des Kunden
Der Erfolg des Programms hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zu:
- Pünktlicher und vorbereiteter Teilnahme an vereinbarten Sitzungen.
- Wahrheitsgemäßen, vollständigen und aktuellen Angaben zu seinem Unternehmen.
- Bereitstellung der für die Beratung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen in angemessener Zeit.
- Bearbeitung der zwischen den Sitzungen vereinbarten Aufgaben.
- Sicherstellung einer geeigneten technischen Ausstattung für Videocalls (stabile Internetverbindung, Mikrofon, Kamera).
Verzögerungen, die auf einer fehlenden, verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters und führen nicht zu einer Verlängerung der Programmlaufzeit oder zu einer Minderung der Vergütung.
Termine, Verschiebungen & Verfügbarkeit
7.1 Terminvereinbarung
Sitzungstermine werden im gegenseitigen Einvernehmen, in der Regel über das vom Anbieter bereitgestellte Buchungstool, vereinbart.
7.2 Absage durch den Kunden
Eine Absage oder Verschiebung von Sitzungen durch den Kunden ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform mitzuteilen. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen ("No-Show") gilt der Termin als wahrgenommen und kann nicht nachgeholt werden, sofern der Anbieter nicht aus Kulanz eine Nachholung anbietet.
7.3 Absage durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, Termine bei Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen zu verschieben. Der Kunde wird unverzüglich informiert; ein Ersatztermin wird zeitnah angeboten.
7.4 Verfall
Nicht in Anspruch genommene Sitzungen verfallen mit Ablauf der vereinbarten Programmlaufzeit ohne Anspruch auf Erstattung.
Widerrufsrecht
Hinweis
Da das Programm ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gerichtet ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die §§ 312 ff. BGB (Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen) finden keine Anwendung.
Sollte ein Kunde wider Erwarten Verbrauchereigenschaft besitzen, weist der Anbieter darauf hin, dass das Widerrufsrecht für Dienstleistungen gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig erlischt, sobald der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Haftung & Garantien
9.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Beschränkte Haftung
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Haftungsausschluss
Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für entgangene Gewinne, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Schäden aus Geschäftsunterbrechung oder den Verlust unternehmerischer Chancen – ist ausgeschlossen.
9.4 Keine Steuer- oder Rechtsberatung
Die Inhalte des Programms ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Der Anbieter erbringt ausschließlich Mentoring- und Beratungsleistungen unternehmerischer Natur. Für die Umsetzung sowie für rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Konsequenzen ist der Kunde allein verantwortlich.
9.5 Keine Erfolgsgarantie
Der Anbieter übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Umsatz, Gewinn oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg. Aussagen zu Ergebnissen früherer Teilnehmer stellen keine Zusicherung dar.
Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Zahlen, Personalia und persönliche Themen – streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, von dritter Seite rechtmäßig bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.
Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Erfahrungswerte und nicht identifizierende Fallbeispiele für eigene Marketing- und Schulungszwecke zu verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf den Kunden möglich sind.
Urheber- & Nutzungsrechte
11.1 Eigentum
Sämtliche im Rahmen des Programms überlassenen Inhalte – insbesondere Texte, Frameworks, Templates, Aufzeichnungen, Grafiken, Software und Marken – sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Anbieters bzw. seiner Lizenzgeber.
11.2 Nutzungsrecht
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur ausschließlich persönlichen bzw. internen unternehmerischen Verwendung der überlassenen Inhalte für die Dauer der Programmteilnahme und – soweit ausdrücklich freigegeben – darüber hinaus.
11.3 Verbote
Insbesondere untersagt sind:
- Das Vervielfältigen, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen oder die Bearbeitung der Inhalte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters.
- Die Aufzeichnung von Sitzungen ohne ausdrückliche Zustimmung.
- Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte.
- Die kommerzielle Verwertung der Inhalte (z. B. eigene Schulungen, Reseller, "White-Label").
11.4 Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Verletzung der vorgenannten Pflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe der Anbieter nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Laufzeit & Kündigung
12.1 Laufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot, in der Regel 120 Tage. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist beidseits ausgeschlossen.
12.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 626 BGB). Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
- Erheblichem Zahlungsverzug des Kunden trotz angemessener Mahnung mit Fristsetzung.
- Schwerwiegender Verletzung der Vertraulichkeits- oder Urheberrechtspflichten.
- Verhalten des Kunden, das die vertrauensvolle Zusammenarbeit unzumutbar macht (z. B. Beleidigungen, diskriminierendes oder bedrohendes Verhalten).
- Falschangaben im Rahmen der Bewerbung, die für den Vertragsschluss wesentlich waren.
12.3 Form
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
12.4 Folgen einer berechtigten außerordentlichen Kündigung
Bei einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter bleibt der Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Es gilt das jeweils anwendbare Recht. Soweit der Kunde seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Gerichtsstand
Soweit zulässig, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters bzw. – bei Wahlrecht – der Sitz des Kunden vereinbart. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
14.3 Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
14.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
14.5 Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.